Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen – zweiter Entwurf wird für Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben
Die Landesregierung Niedersachsen hat am 30.11.2021 beschlossen, das zweite Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen (LROP) einzuleiten.
Über das LROP wird die gesamträumliche Entwicklung für das Landesgebiet Niedersachsens einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres geregelt. Dies erfolgt über Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen. In den nunmehr vorliegenden zweiten Entwurf des LROP sind die Rückmeldungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren Anfang 2020 eingeflossen.
Die Änderungen am zweiten Entwurf berücksichtigen insbesondere folgende Themenbereiche:
Überarbeitung der Festlegung zum Ausbau erneuerbarer Energien (wesentlicher Schwerpunkt der Fortschreibung)
- Konkretisierung und Überarbeitung der geplanten Festlegungen zur Windenergie an Land, erneuerbaren Energieerzeugung auf See und zur Fotovoltaik.
- Anpassung der Festlegungen zu Energieclustern, großtechnischen Energieanlagen und zum Netzausbau.
Fortsetzung der Aktualisierung der Vorranggebiete Biotopverbund und Trinkwassergewinnung
Das Alte Land wird als Vorranggebiet "Kulturelles Sachgut" ergänzt.
- Die historische Kulturlandschaft, einschließlich historischer Ortsbilder und historischer Kulturlandschaftselemente, soll erhalten werden.
- Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die geeignet sind, wertgebende Bestandteile oder das Gebiet als Ganzes in seiner Wertigkeit als Vorranggebiet "Kulturelles Sachgut" erheblich zu beeinträchtigen, sind dort unzulässig.
Die kleinflächigen Erweiterungen im Bereich Gipsabbau im Landkreis Göttingen werden zurückgenommen.
Anpassungen bezüglich bestehender Festlegungen zur Sicherung der Ölschieferlagerstätten als nationale Energiereserve.
Neuaufnahme von Vorranggebieten „Wald“
- Knapp 300.000 Hektar historisch alte Waldstandorte sollen auch künftig nicht für die Windenergie in Betracht genommen werden (Vereinbarungen des „Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie“).
Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen (etwa bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist). Die letzte Fortschreibung war 2017.
Voraussichtlich Anfang Januar 2022 wird auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses das Beteiligungsverfahren zu dem aktuellen LROP-Entwurf eröffnet. Die Entwurfsunterlagen werden jedoch noch vor Weihnachten unter „www.LROP-online.de“ zur Verfügung gestellt.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird es voraussichtlich im März 2022 Erörterungstermine geben. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens erhält der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachfolgend wird die LROP-Änderung durch die Landesregierung beschlossen.
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