Sachverständigenanhörung Landeswassergesetz (LWG)

Wie in unserem letzten Newsletter angekündigt, war vero am 9. November in Düsseldorf zur Landtagsanhörung geladen. Gegenstand der Anhörung war die Überarbeitung des Landeswassergesetzes. Wie nicht anders zu erwarten, war die geplante Streichung des Abgrabungsverbotes (§ 35 Abs. 2 LWG) eines der Hauptthemen der Befragung.
Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob durch die Novellierung der Trinkwasserschutz gefährdet sei. Wir wiesen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Absenkung des Trinkwasserschutzes mitnichten das Ziel der Novellierung sei und es unserer Branche primär darum geht, die Einzelfallbetrachtung wieder zu ermöglichen, also im Genehmigungsverfahren überprüfen zu können, ob im Einzelfall Rohstoffgewinnung und Trinkwasserschutz miteinander vereinbar sind. Wir bemerkten, dass hierdurch in einigen Fällen sinnvolle Erweiterungen statt weiterer Neuaufschlüsse an anderen Standorten möglich wären.
Nun wird sich der Umweltausschuss mit den Sachverständigenaussagen befassen. Sobald uns neue Erkenntnisse zum weiteren Verfahren vorliegen, teilen Ihnen diese selbstverständlich mit.