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Gesetzliche Änderungen

Aktuelles zur Mantelverordnung

Nach einem sehr langen Prozess hat der Bundesrat am 6. November 2020 über zwei Fassungen der Ersatzbaustoffverordnung und rund 60 Änderungsanträge zur Bundesbodenschutzverordnung abgestimmt.

Dabei wurde der im März 2020 von uns favorisierte, zwischen dem Bundesumweltministerium und mehreren Ländern ausgehandelte Kompromisstext zur EBV beschlossen.

Maßgebliche Verschärfungen der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) wurden nicht bestimmt.

Der Beschluss steht dabei für einen großen Schritt in Richtung bundeseinheitlicher Regelung für Deutschlands größten Abfallstrom (ca. 220 Mio. Tonnen mineralische Bauabfälle und ca. 55 Mio. Tonnen industrielle Nebenprodukte). Mit der neuen Bundesverordnung kann nun eine Harmonisierung der Landesregelungen erfolgen und der Vollzug vereinheitlicht werden.

Für ein Inkrafttreten des neuen Regelwerkes bedarf es noch der Unterzeichnung durch die Bundesregierung und durch das Bundeskabinett.

Über weitere Beschlüsse halten wir Sie auf dem Laufenden.