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Recycling

Mantelverordnung: Einigung nach 15 Jahren

Tatsächlich hat der Bundesrat der Mantelverordnung am 25. Juni 2020 unverändert und ohne Maßgaben zugestimmt. Auch die noch eingebrachten Entschließungsanträge haben keine Mehrheit gefunden. Die Bundesratsabstimmung war der letzte Verfahrensschritt zur Verabschiedung der Mantelverordnung. Die Verordnung wird nun zwei Jahre nach ihrer Verkündung, d. h. im Sommer 2023, in Kraft treten.

Die Mantelverordnung umfasst die neue Ersatzbaustoffverordnung mit bundeseinheitlichen Regelungen zur Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe (Recyclingmaterial und Nebenprodukte), eine Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit strengeren Anforderungen an die Verwertung von Bodenmaterial sowie Änderungen der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung.

Da im Rahmen der letztendlichen Kompromissfindung nicht alle Anliegen der Bundesressorts und der Bundesländer berücksichtigt wurden, hat die Bundesregierung zugesichert, die unberücksichtigten Maßgaben und Hinweise umgehend intensiv zu prüfen und in einer ersten Novelle der Mantelverordnung zu berücksichtigen. Die Novelle soll zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Mantelverordnung im Sommer 2023 eingeführt werden.

Der vero wird über die Änderungen für die Praxis im Herbst 2021 in einer gesonderten Veranstaltung informieren. Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig über den vero-newsletter.

Den Text der Mantelverordnung und die gemeinsame Pressemitteilung unseres Dachverbandes Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) mit dem BDE und der IGAM stellen wir Ihnen zur Verfügung.