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Gesetzliche Änderungen

NBauPMÜG – Landtagsbeschluss voraussichtlich Ende Juni 2022

Im Zuge des Gesetzentwurfs zur Änderung des NBauPMÜG wurden wir darüber informiert, dass das NBauPMÜG zur Zuständigkeitsregelung der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte voraussichtlich Ende Juni 2022 vom Landtag beschlossen werden soll.

Wir möchten Sie – unabhängig von vorgenannten Gesetzgebungsverfahren – darüber informieren, dass für die Änderung der Bauprodukteverordnung 305/2011 ein Entwurf der Kommission seit Ende März 2022 vorliegt. Dieser Entwurf ist sehr komplex und umfasst nicht mehr nur harmonisierte Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten, sondern nimmt auch Themen des Green Deal, der Kreislaufwirtschaft, Recycling, Öko-Design, Öffentliches Vergabewesen und von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten auf. Diese Themen sind natürlich von großer Bedeutung und relevant. Jedoch ist der Verordnungsentwurf dadurch sehr komplex und im Moment durch die Möglichkeit des Erlasses von delegierten Rechtsakten inhaltlich nicht vollständig greifbar. Es ist ein erster Entwurf, und weitere Vorschläge werden vermutlich im Laufe des Verfahrens verarbeitet.

Es entstehen durch den Gesetzentwurf nicht nur Betroffenheiten bei Behörden (Bundesratsverfahren) oder notifizierten Stellen, sondern natürlich auch bei den genannten Wirtschaftsakteuren. Im Gesetzgebungsverfahren sind unterschiedliche Beteiligungen vorgesehen.

Eine Möglichkeit finden Sie im dritten Link, während die ersten beiden informativ zu dem Verfahren und der geplanten Novellierung der Bauprodukteverordnung sind:

1.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0201-0300/0213-22.html

2.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_22_2121

3.
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12458-Baupro-dukte-Uberarbeitung-der-EU-Vorschriften_de (nach unten scrollen)

Über eine Stellungnahme bis zum 05.07.2022, die wir zusammen mit anderen Verbänden verarbeiten, freuen wir uns sehr.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne per Mail an: loebens@baustoffverbaende.de