Maut-Erstattung
Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: Die Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht!
Demnach wurden in Deutschland bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist. Vielmehr hätten bei der Berechnung der Maut nur die Kosten für Infrastruktur einbezogen werden dürfen. Eine polnische Speditionsgesellschaft hat bereits erfolgreich auf Rückerstattung zu viel geleisteter Maut geklagt.
Die Anwaltskanzlei Korten Rechtsanwälte AG aus Hamburg vertritt bereits mehr als 100 Unternehmen, die die Rückerstattung der zu viel gezahlten Maut fordern. Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, bietet die Kanzlei Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Da ein Teil der Ansprüche zum Jahresende verjähren könnte, ist allerdings schnelles Handeln gefordert, und zwar bis zum 2. Dezember 2020.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Kanzlei vom 24. November 2020.