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Tarif & Arbeitsrecht

Mindestlohnkommission beschließt Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns

Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 € und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde festgesetzt.  

Für das Gesamtjahr 2020 wird gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet. Die Mindestlohnanhebung trägt der damit verbundenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Rechnung. Aus diesem Grunde hat sich die Mindestlohnkommission in einem ersten Schritt auf einen Inflationsausgleich konzentriert und in den zwei weiteren Schritten wird die nachfolgende Tariflohnentwicklung berücksichtigt. Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus. Ab 2022 ist eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie zu erwarten. Die vierte Anpassungsstufe lässt bundesweit laufende Branchentarifverträge unberührt. 

Der Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung können unter folgendem Link

https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/bericht_node.html

auf der Homepage der Mindestlohnkommission herunter geladen werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Erhöhung des Mindestlohns je Stunde dazu führt, dass bei den 450 € Beschäftigten die maximal monatliche Stundenzahl sinkt, da die 450 € Grenze nicht verändert wird.