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Tarif & Arbeitsrecht

Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns

Die 3. Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV3) ist am 13. November 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2018 außer Kraft.

Der Entwurf einer 3. Mindestlohnanpassungsverordnung wurde am 9. September 2020 im Bundesanzeiger veröffentlich.

Mit der 3. Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn in vier Schritten angehoben:

auf 9,50 € brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2021
auf 9,60 € brutto je Zeitstunde zum 1. Juli 2021
auf 9,82 € brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2022
auf 10,45 € brutto je Zeitstunde zum 1. Juli 2022

Die grafische Übersicht der BDA stellt neben dem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn auch die weiteren bundesweit geltenden Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Tarifvertragsgesetz zum 1. Januar 2021 dar.