Bundesrat billigt Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab Oktober auf 12 Euro
- Turnusmäßige Erhöhung bereits zum 1. Juli 2022 -
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 10.06.2022 gebilligt, welches der Bundestag am 03.06.2022 beschlossen hatte.
Damit steigt nach Inkrafttreten des o. g. Gesetzes der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober auf zwölf Euro brutto je Stunde. Die Mini-Job-Grenze erhöht sich auf 520 Euro und wird künftig gleitend angepasst, damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich wird. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.
Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto pro Stunde.
Achtung: Bereits zum 1. Juli 2022 steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro.
Denn: Grundsätzlich schlägt nach dem Mindestlohngesetz die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnanpassung vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Mit dieser gesetzlichen Erhöhung weicht die Bundesregierung (einmalig) vom vereinbarten Vorgehen ab. Zukünftige Anpassungen sollen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen.