Branchenspezifischer Mindestlohn für das Dachdeckerhandwerk
Die entsprechende Verordnung kann eingesehen werden unter: www.bundesanzeiger.de, dort unter „Schnellzugriff“ > „zum Amtlichen Teil“ > „30.01.2020“ > „BAnz AT 30.01.2020 V1“.
Die branchenspezifischen Mindestlöhne pro Stunde betragen nach dieser Verordnung:
a)
für ungelernte Arbeitnehmer/Mindestlohn 1
ab dem 1. Januar 2020 12,40 Euro
ab dem 1. Januar 2021 12,60 Euro
b)
für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)/Mindestlohn 2
ab dem 1. Januar 2020 13,60 Euro
ab dem 1. Januar 2021 14,10 Euro
Wegen der weiteren Einzelheiten, z. B. hinsichtlich des Geltungsbereiches dieser Verordnung, nehmen wir Bezug auf die o. g. Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Selbstverständlich steht Ihnen für diesbezügliche Fragen und Ergänzungen auch die Geschäftsstelle zur Verfügung.