Weitere Informationen zum Mindestlohnerhöhungsgesetz
Das Mindestlohnerhöhungsgesetz wurde am 30. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses tritt in zwei Stufen in Kraft.
Bereits am 17. Juni berichteten wir darüber, dass der Bundesrat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Oktober auf 12 Euro gebilligt hat. Ab dem 1. Oktober 2022 treten außerdem die Neuregelungen zu den Mini- und Midi-Jobs in Kraft.
Bis dahin müssen Sie beachten, dass bereits zum 1. Juli 2022 der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben wurde, jedoch für Mini- bzw. Midi-Jobs aktuell noch die Verdienstgrenzen von 450 Euro und 1.300 Euro gelten. Somit müssen Sie für den Übergangszeitraum bis zum 1. Oktober darauf achten, die entsprechenden Verdienstgrenzen nicht zu überschreiten. Erst ab dem 1. Oktober steigen diese Grenzen auf 520 Euro und 1.600 Euro.
Sie können das Bundesgesetzblatt unter folgendem Link abrufen: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s0969.pdf%27%5D__1657201356850
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.