Skip to main content
Logo vero Baustoffe
Recycling

Monitoringprogramm zur ErsatzbaustoffV in NRW: Fragebogen Recyclingbaustoffe und Bodenmaterial

Die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die in Nordrhein-Westfalen derzeit noch geltenden sog. Verwertererlasse für den Einsatz von Recyclingbaustoffen sowie Schlacken und Aschen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau werden zum 31. Juli 2023 aufgehoben.

Das Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe (u. a. Recyclingbaustoffe, Bodenmaterial) und deren Verwendung in technischen Bauwerken des Straßen- und Erdbaus sowie Schienenverkehrswegebaus ist ab dem 1. August 2023 nur noch möglich, wenn diese einer der in der Ersatzbaustoffverordnung definierten Materialklassen zugeordnet werden können und im Rahmen des vorgeschriebenen Güteüberwachungssystems (Eignungsnachweis, Fremdüberwachung, werkseigene Produktionskontrolle) hergestellt werden.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV) beabsichtigt, die Einführung der ErsatzbaustoffV und die Evaluierungsphase durch ein landesweites Monitoringprogramm zu begleiten, außerdem sollen die Kenntnisse über das Potential mineralischer Ersatzbaustoffe in NRW verbessert werden.

Im ersten Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme der relevanten Stoffströme im Anwendungsbereich der Ersatzbaustoffverordnung. Dabei sowie bei der Einschätzung der künftigen Entwicklung möchten wir Sie um Ihre Unterstützung durch Beantwortung des Fragebogens bitten.

Das LANUV ist vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW mit der Durchführung und Auswertung dieser Erhebung beauftragt. Dazu wurden zwei Fragebögen ausfüllbare pdf-Dateien zur Verfügung gestellt:

Der Fragebogen Teil 1 richtet sich an Betreiber von stationären Aufbereitungsanlagen.
Der Fragebogen Teil 2 richtet sich an Betreiber von mobilen Anlagen.

Wenn Sie sowohl stationäre als auch mobile Anlagen (an wechselnden Standorten) betreiben, werden Sie gebeten, beide Fragebögen auszufüllen und an das LANUV zurückzusenden. (Durch einen Klick auf die Links, gelangen Sie zu dem jeweiligen Fragebogen.)

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden in anonymisierter und aggregierter Form ausgewertet und genutzt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen (siehe Hinweis unten)!

Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen bis 20.12.2022 per E-Mail an: Fachbereich71@lanuv.nrw.de

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte gern an:
Frau Umlauf-Schülke, MUNV (0211-4566-856; petra.umlauf-schuelke@munv.nrw.de)
oder Frau Lodwig, LANUV (02361-305-2884; claudia.lodwig@lanuv.nrw.de)

Mit Ihrer Teilnahme an dieser Erhebung tragen Sie zur Qualität der Bestandsaufnahme bei und haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW konkrete Fragen und Hinweise zur praktischen Umsetzung der ErsatzbaustoffV mitzuteilen.

Wir möchten Sie auf einen aktuellen Erlass des MUNV hinweisen, der den Übergang zum neuen Regelwerk konkretisieren und erleichtern soll:
Erlass vom 26.10.2022: Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV); Übergangsregelungen und -fristen gemäß § 27 ErsatzbaustoffVDen Erlass sowie weitere Informationen zu mineralischen Ersatzbaustoffen finden Sie hier:
https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/abfall-und-kreislaufwirtschaft/gewerbeabfall

 

Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Datenschutzanforderungen verarbeitet. Als Teil der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen unterliegt das LANUV den Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Datenschutzgesetzes sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen des LANUV sind zu finden unter:

https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/daten-und-informationsdienste/datenschutz