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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Nationaler Emissionshandel / Eckpunkte zur Carbon-Leakage-Verordnung

Ab 2021 soll für Brennstoffemissionen in Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels eine CO2-Bepreisung auf Basis des geplanten nationalen Emissionshandels (nEHS) eingeführt werden. Rechtsgrundlage ist das Ende 2019 verabschiedete Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das derzeit von der Bundesregierung im Rahmen einiger Rechtsverordnungen konkretisiert wird.

Unser Dachverband bbs hat uns nun darüber in Kenntnis gesetzt, dass für Anlagen im EU-Emissionshandel eine grundsätzliche Befreiung vom nationalen CO2-Preis gelten soll. Darüber hinaus soll es eine Carbon-Leakage-Schutzregelung für Industrieanlagen geben, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des bbs und dem Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums (BMU).