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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Aktueller Stand zum nationalen Emissionshandel

Die Einführung des nationalen Emissionshandels (nEHS) wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 von der Bundesregierung beschlossen und mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf den Weg gebracht. Zuständige Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Nach Informationen des bbs wird die weitere Umsetzung des nEHS wesentlich von diversen Rechtsverordnungen abhängen, die derzeit vom Bundesumweltministerium (BMU) vorbereitet und bis zum Sommer 2020 veröffentlicht werden sollen. Für die Baustoffindustrie besonders relevant sind die geplanten Rechtsverordnungen zur Befreiung der EU ETS-Anlagen vom nationalen CO2-Preis sowie zum Carbon-Leakage-Schutz für Industrieanlagen außerhalb des EU ETS. Die Entwürfe hierzu sind für das zweite Halbjahr 2020 angekündigt.

Mit dem Hintergrundpapier „Nationales Emissionshandelssystem“ informiert die DEHSt über weitere Einzelheiten.