Neue Prüf- und Bewertungsverfahren für Recycling-Baustoffe durch die Ersatzbaustoffverordnung und den europäischen Säulentest
Wir möchten Sie dazu aufrufen, sich bereits mit den neuen Prüf- und Bewertungsverfahren für Recycling-Baustoffe durch die Ersatzbaustoffverordnung und den zu erwartenden Europäischen Säulentest auseinanderzusetzen und gemeinsam mit uns Erfahrungen zu sammeln.
Die Mantelverordnung und die darin enthaltene Ersatzbaustoffverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft und wird die bisher gültigen Länderregelungen ablösen.
Die in der Ersatzbaustoffverordnung verankerten neuen Verfahren zur Auslaugung (Eluatherstellung) und Prüfungen werden verpflichtend für alle hergestellten RC-Baustoffe (Sorten) anzuwenden sein. Kernparameter wurden verschärft und auch neue Parameter eingeführt. Als kritisch werden die Parameter PAK, Sulfat, Chrom, Kupfer und Vanadium angesehen. Mit diesen Verfahren und den Verschärfungen bei den Kernparametern wurden bislang nur wenige Erfahrungen aktiv gesammelt und auch eine Standortbestimmung sowohl der Recycling-Baustoff-Branche als auch der einzelnen Betriebe ist bislang kaum erfolgt. Vergleichbares gilt für die parallel zur EBV entwickelten Auslaugverfahren in der europäischen Normung für mineralische Baustoffe und Gesteinskörnungen. Diese Verfahren befinden sich in der offiziellen Entwurfsphase, sodass binnen Jahresfrist durchaus mit ihrer Veröffentlichung gerechnet werden kann. Die Verfahren werden im Zusammenhang mit den europäischen Normen für Gesteinskörnungen verankert.
Recycling-Baustoffe haben also im übertragenen Sinne „zwei Gleichungen mit zwei Unbekannten“ für die Zukunft zu lösen: die Standortbestimmung nach EBV-Verfahren (DIN 19528 Ausführlicher Säulentest) und europäischen Verfahren (CEN TS 16673-3 europäischer Säulentest). Um dies systematisch für die Mitgliedsbetriebe und die Branche frühzeitig vor der Einführung der neuen Prüfverfahren zu ermöglichen, empfehlen wir unseren Mitgliedern, im Zuge der anstehenden Fremdüberwachungsdurchgänge zusätzliche Proben aller Sorten nach den neuen Verfahren untersuchen zu lassen und die Ergebnisse zur (anonymisierten) gemeinsamen Auswertung zur Verfügung zu stellen. Der BÜV NW hat seine Mitglieder hierzu ebenfalls aufgerufen und wird uns die Daten anonymisiert zur Verfügung stellen. Die Gesamtauswertung über alle durchgeführten Parallelprüfungen erfolgt zeitnah und anonymisiert nach Vorliegen aller Einzelergebnisse, voraussichtlich gegen Ende 2022.
Wir setzen auf Ihre rege Beteiligung, damit Sie ggf. individuelle Maßnahmen rechtzeitig treffen können und die Branche insgesamt die Umstellung möglichst reibungslos vorbereiten kann.
Bei Interesse und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Grunewald
grunewald@baustoffverbaende.de
Tel: 0203 - 9 92 39 - 50
Mobil: 0151 - 46 35 71 07