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Genehmigungen, Flächen & Regionalpläne

Regbez. Köln – Beteiligungsmöglichkeit 36. Regionalplanänderung, Stadt Bergheim

Die Bezirksregierung Köln informiert im Rahmen einer frühzeitigen Unterrichtung über die geplante Umwandlung eines GIB zu einem GIBz am Kraftwerksstandort Niederaußem. Hintergrund ist der weitere Strukturwandel im Rheinischen Revier.

Beabsichtigt ist die Umwandlung eines Teilbereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit der Zweckbindung „Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe“ in einen Bereich für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIBz). Betroffen ist der Kraftwerksstandortes Bergheim-Niederaußem. Die Umwandlung soll der Ansiedlung eines innovativen Unternehmens an diesem Standort dienen und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 29 ha.

Es besteht die Möglichkeit, der Bezirksregierung Köln Hinweise zur geplanten Regionalplanänderung zu übermitteln. Hierbei sollen Planungen und Maßnahmen mitgeteilt werden, die beabsichtigt oder bereits eingeleitet sind und die für die genannte Planaufstellung bedeutsam sein können.

Die näheren Informationen entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben der Bezirksregierung.

Für die Übermittlung dieser Hinweise besteht seitens der Bezirksregierung eine Frist bis zum 16. September 2022. Da eine etwaige Zuleitung über vero als Beteiligte im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung erfolgen muss, bitten wir um Übersendung etwaiger Anmerkungen bis zum Mittwoch, 14. September 2022.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne unter schulte-wrede@baustoffverbaende.de.