Versorgungssicherheit / Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am 23. Juni 2022 die Alarmstufe und damit die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen. Einseitige Preisanpassungsrechte seitens der Energieversorger, die nach § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) grundsätzlich ab der Alarmstufe möglich sind, sollen vorerst noch nicht gelten.
Hintergrund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland. Trotz des aktuell vergleichsweise hohen Füllstands der deutschen Gasspeicher ist laut Szenarioberechnungen des BMWK die Erreichung des erforderlichen Speicherstands von 90 Prozent bis Dezember angesichts der verminderten Gaslieferungen unwahrscheinlich. Damit liegen formal die Voraussetzungen für die Ausrufung der Alarmstufe vor.
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