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Gesetzliche Änderungen

2. Stufe des Notfallplans Gas der Bundesrepublik Deutschland

Neue Regelungen in den §§ 31 a ff Bundesimmissionsschutzgesetz
Videokonferenz mit Frau Wirtschaftsministerin Neubaur

Wir hatten Sie mit Newsletter vom 22.07. bereits über die Neuregelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz informiert, die wichtige Erleichterungen gegenüber der bisherigen Rechtslage für den „Fuel-Switch“ bringen.

In einer Videokonferenz mit der nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerin, Mona Neubaur, die unsere Hauptgeschäftsführung geführt hat, teilte diese mit, dass sie aktiv auf die Genehmigungsbehörden zugegangen sei und zugeht, damit diese Vorschriften auch umgesetzt werden und Genehmigungsverfahren erleichtert durchgeführt werden.
Im Nachgang hat uns das Ministerium die Charts zu den Vorträgen des EWI (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln) und der THE (Trading Hub Europe GmbH) zur Verfügung gestellt.

Ähnliche Informationen liegen uns auch aus den anderen Bundesländern, in denen vero präsent ist, vor.

Falls es trotzdem bei den Genehmigungsbehörden hängt, wenden Sie sich bitte an Raimo Benger:

ra-benger@baustoffverbaende.de