Novellierung der 4. BImSchV – Abgabe von Änderungswünschen möglich
Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) soll in dieser Legislaturperiode geändert werden. Konkrete Arbeiten sollen noch dieses Jahr im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beginnen. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED), durch die es auch zu einer Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen kommen könnte, soll nicht abgewartet werden.
Zur Vorbereitung auf die anstehende Novelle würde der BDI gern Änderungswünsche zur 4. BImSchV bei Interesse sammeln und zusammenstellen, um sich frühzeitig in den Diskussionsprozess einbringen zu können. Wenn Sie Änderungswünsche zur 4. BImSchV haben, können Sie uns Ihre Position bis zum 25.08.2022 zusenden.
Bei Rückfragen und Anmerkungen zum Entwurf kontaktieren Sie uns gern per Mail an: loebens@baustoffverbaende.de.