LK Uelzen – Änderung NSG-Verordnung „Langenbrügger Moor“
Das in 2018 ausgewiesene Naturschutzgebiet „Langenbrügger Moor“ soll um 8 ha auf ca. 80 ha erweitert werden. Zudem soll eine Umwandlung von ca. 10 ha in Dauergrünland erfolgen. Dazu ist die Anpassung der Schutzgebietsverordnung erforderlich. Zu dem vorliegenden Entwurf können wir bis zum 12.05.2022 Stellung nehmen. Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie Begründung und Karte stehen unter folgendem Link zum Herunterladen bereit:
Für Rückfragen und weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne per Mail an: loebens@baustoffverbaende.de