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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Optionsmodell für Personengesellschaften nach dem KöMoG-Entwurf

Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen, das nun kurzfristig in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht und zeitnah von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll. Kern dieses Vorhabens ist eine Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer. Damit sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen verbessert werden.

Unser Kooperationspartner Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellt unter nachstehendem Link die Grundzüge und die damit verbundenen Möglichkeiten und Chancen des Optionsmodells dar:

Optionsmodell für Personengesellschaften nach dem KöMoG-Entwurf | Grant Thornton (wkgt.com)