Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) setzt Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille fest
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) in Köln hat am 09.11.2021 den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille (Vorjahr 4,2 Promille) festgesetzt.
Der PSVaG ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers. Rechtsgrundlage hierfür ist das Betriebsrentengesetz. In diesem ist das Umlageverfahren zur Ausfinanzierung der Leistungen des PSVaG vorgeschrieben.
Der für die Höhe des jährlichen Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung, die maßgeblich durch das Insolvenzgeschehen eines Jahres beeinflusst wird.
Der aktuelle Beitragssatz 2021 wird insbesondere durch die sehr günstige Entwicklung der den PSVaG betreffenden Insolvenzen und damit des Schadenvolumens sowie die erhebliche Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr positiv beeinflusst, so erläutert der PSVaG in einer Pressemitteilung vom 10. November 2021. Der PSVaG geht davon aus, dass sich die entlastenden Effekte, die den außerordentlich niedrigen Beitragssatz in diesem Jahr ermöglichen, im Jahr 2022 nicht erneut in dieser Größenordnung ergeben werden.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter