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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren: Gesetzentwurf / Stellungnahme

Aufbauend auf dem „Gesetz zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Verkehrsbereich“, das Anfang 2019 in Kraft getreten ist, hat das BMVI ein Folgegesetz vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht folgende Aspekte vor:

  • Einführung einer materiellen Präklusionsregelung für die Bereiche Schiene, Straße und Wasserstraße: Bei Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, soll eine einheitliche Frist von 2 Monaten für das Vorbringen von Einwänden greifen.
  • Verschlankung der Genehmigungsverfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene: Klarstellung, dass nur bei wesentlichen Änderungen/baulichen Erweiterungen einer Eisenbahnanlage bzw. Fernstraße ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
  • Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz: Die Beseitigung von Bahnübergängen soll beschleunigt werden, indem Kommunen von den bislang teilweise von ihnen zu tragenden Kosten entlastet werden.

Aus Sicht des bbs sind die geplanten Neuregelungen zu begrüßen. Gleichwohl besteht noch Optimierungspotenzial; dieses hat der BDI in einer mit dem bbs abgestimmten Stellungnahme ans BMVI adressiert.