Keine Entschädigung für Lohnfortzahlung während Quarantäne
Das VG Karlsruhe hat mit Urteil vom 30.06.2021 (9 K 67/21) entschieden, dass ein Unternehmen vom Land keine Erstattung der Lohnfortzahlung für einen Arbeitnehmer verlangen kann, der sich nach seinem Einsatz in einem Corona-Risikogebiet in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben musste.
Der Arbeitsausfall sei aufgrund der unternehmerischen Entscheidung eingetreten und müsse deshalb vom Unternehmen getragen werden, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit noch nicht rechtskräftigem Urteil.