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Gesetzliche Änderungen

Radioaktivität von Bauprodukten – DIBt beginnt Abfrage

Seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2018 sind die Hersteller von Bauprodukten, die zur Erstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen vorgesehen sind, zur Bestimmung der Radioaktivität ihrer Bauprodukte verpflichtet, wenn radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe verwendet werden. Darunter sind insbesondere saure magmatische Gesteine und daraus entstandene metamorphe und sedimentäre Gesteine zu verstehen. Für daraus hergestellte Bauprodukte sind die spezifischen Aktivitäten der Radionuklide Radium-226, Thorium-232 oder seines Zerfallsprodukts Radium-228 und Kalium-40 zu bestimmen, aus denen der sog. Aktivitätsindex errechnet werden kann.

Das Thema rückt derzeit in den Fokus, da das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) kürzlich zur zuständigen Behörde gemäß Strahlenschutzgesetz benannt wurde und nun aktiv bei Bauprodukteherstellern entsprechende Nachweise anfordert. Bislang wurden Naturwerksteinhersteller (Granit) kontaktiert, über die nächsten zu überprüfenden Produktgruppen wird das DIBt im Herbst entscheiden.

Nahfolgend stellen wir Ihnen ergänzende grundlegende Informationen des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) über die gesetzlichen Regelungen im Strahlenschutz für die Herstellung von Bauprodukten und aktuelle Informationen des DIBt zur Verfügung: