Radioaktivität mineralischer Primärrohstoffe – DIBt beginnt Abfrage
Seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2018 sind die Hersteller von Bauprodukten, die zur Erstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen vorgesehen sind, zur Bestimmung der Radioaktivität ihrer Bauprodukte verpflichtet, wenn radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe verwendet werden. Darunter sind insbesondere saure magmatische Gesteine und daraus entstandene metamorphe und sedimentäre Gesteine zu verstehen. Auch wenn Unternehmen der Gesteinsindustrie die betroffenen Bauprodukte (i.d.R. Beton oder Betonfertigteile) nicht selbst auf den Markt bringen, steht zu befürchten, dass der Bauproduktehersteller seine gesetzlichen Verpflichtungen zur Bestimmung des sog. „Aktivitätsindex“ ggf. an den Primärbaustoffhersteller weitergeben und einen diesbezüglichen Nachweis verlangen könnte.
Das Thema rückt derzeit in den Fokus, da das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) kürzlich zur zuständigen Behörde gemäß Strahlenschutzgesetz benannt wurde und nun aktiv bei Bauprodukteherstellern entsprechende Nachweise anfordert. Bislang wurden Naturwerksteinhersteller (Granit) kontaktiert, über die nächsten zu überprüfenden Produktgruppen wird das DIBt im Herbst entscheiden.
In einem Rundschreiben stellt der MIRO die Situation zusammenfassend dar. Das Rundschreiben stellen wir Ihnen zusammen mit folgenden ergänzenden Informationen des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) und des DIBt zur Verfügung:
- Gesetzliche Regelungen im Strahlenschutz für die Herstellung von Bauprodukten, bbs
- Natürliche Radioaktivität in Baumaterialien und die daraus resultierende Strahlenexposition
- DIBt, die zuständige Behörde gem. Strahlenschutzgesetz
- DIBt-Fachgespräch am 28.06.2022 - 2. Teilaufgabe nach StrlSchG § 134 Abs. 3– ein erstes Résumé
- DIBt-Fachgespräch am 28.06.2022 - Relevante mineralische Primärrohstoffe nach StrlSchG