Einbau von RCL 1-Material – keine Aufnahme ins Altlastenkataster
Nachdem eine Untere Bodenschutzbehörde eine Fläche nach dem Einbau von RCL 1-Material in sein Altlastenkataster aufgenommen hat, reagierte das Umweltministerium NRW mit einem erfreulichen Schreiben.
Das Umweltministerium NRW bestätigte, dass vom ordnungsgemäßen Einbau von MEBs kein Gefahrenverdacht für Boden und Grundwasser ausgeht, sodass die Aufnahme derartiger Flächen in das Altlastenkataster keine rechtliche Grundlage hat. Zur entsprechenden Klarstellung beabsichtigt das Ministerium das Thema auch in der nächsten Dienstbesprechung mit den Bezirksregierungen aufzurufen.
Zudem hat das MULNV klargestellt, „dass die Landesregierung sich verstärkt für den Einsatz von Ersatzbaustoffen einsetzt“.