Entwurf 11/2019 LANUV-Arbeitsblatt „Teerhaltiger Straßenaufbruch und Ausbauasphalt: Erkennung, Umgang, Entsorgung“
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beauftragt, ein Arbeitsblatt zur ordnungsgemäßen Entsorgung und zum Umgang mit Straßenausbaustoffen zu erarbeiten. Ein ENTWURF des Arbeitsblattes ist vorbereitet.
Das LANUV-Arbeitsblatt gibt Hinweise zur abfallrechtlichen Einstufung und zu den umweltfachlichen Anforderungen an den Umgang und die Wiederverwendungsmöglichkeiten von Straßenausbaustoffen. Dabei werden sowohl teer-/pechhaltige Straßenausbaustoffe wie auch Ausbauasphalte mit bituminösen Bindemitteln betrachtet.
Darüber hinaus werden Konkretisierungen zu den wasserrechtlichen Anforderungen bei der Einstufung und Lagerung von Ausbauasphalten im Geltungsbereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) getroffen.
Zu dem Entwurf des LANUV-Arbeitsblattes hat die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) nunmehr die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die offizielle Frist endet am 10.Januar 2020.
Wir bitten Sie daher uns Ihre schriftlichen Anmerkungen sowie ggf. Änderungs-/ Ergänzungsvorschläge zum Entwurf des Arbeitsblattes bis spätestens 06.01.2020 an kerstin.migas@baustoffverbaende.de zuzusenden.
Wir danken bereits im Voraus für Ihre Unterstützung.
Ergänzender Hinweis: Der Arbeitsblattentwurf ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW vorabgestimmt.