BMJ legt RefE zur Beschleunigung von Verfahren für Infrastruktur vor
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur Beschleunigung verwaltungsrechtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich vorgelegt. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, besonders bedeutsame verwaltungsrechtliche Verfahren zu beschleunigen, die den Ausbau der erneuerbaren Energien oder des Stromnetzes betreffen. Dafür soll die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angepasst werden.
Die wesentlichen geplanten Neuerungen sind:
- Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts im ersten und letzten Rechtszug für Streitigkeiten nach dem Energiesicherungsgesetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz (§ 50 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 VwGO-E).
- In Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben (§ 48 Abs. 1 Nr. 3-15 VwGO) kann das Gericht einen Mangel des angefochtenen Verwaltungsaktes außer Acht lassen, wenn dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird (§ 80c Abs. 2 VwGO-E).
- Das Gericht hat im Rahmen der Vollzugsfolgenabwägung die Bedeutung der Infrastrukturmaßnahme besonders zu berücksichtigen, wenn ein Bundesgesetz für diese ein überragendes öffentliches Interesse definiert (§ 80c Abs. 4 VwGO-E).
- Die Zurückweisung von Beweismitteln, die nach Ablauf der vorgesehenen Frist vorgebracht werden, wird erleichtert (§ 87b VwGO-E).
- Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben werden vorrangig und beschleunigt behandelt (§ 87 c VwGO-E).
Die genannten „Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben (§ 48 Abs. 1 Nr. 3-15 VwGO)“ beziehen sich zwar vor allem auf Vorhaben aus dem Energiebereich, nach Nr. 8 sind aber auch Planfeststellungsverfahren für den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen und Landesstraßen sowie nach Nr. 13 auch Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesberggesetz erfasst.
Die BDA bewertet den Referentenentwurf grundsätzlich positiv. Vor dem Hintergrund des bestehenden Strukturwandels und den Herausforderungen, die die Betriebe aufgrund des Ukraine-Krieges und der damit einhergehenden Energieknappheit bewältigen müssten, sei die zügige Umsetzung wichtiger Infrastrukturvorhaben von immenser Bedeutung für den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, der Stromnetze und der Verkehrsinfrastruktur. Es sei daher richtig, dass das BMJ mit dem Referentenentwurf dazu erste Maßnahmen zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren einleitet.
Sollten Sie Anmerkungen zum vorliegenden Referentenentwurf haben, senden Sie diese bitte bis spätestens 5. September 2022 an arbeitsrecht@arbeitgeber.de.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne unter: schulte-wrede@baustoffverbaende.de.