Überarbeitungsprozess Regionale Handlungsstrategie für die Region Weser-Ems gestartet
Der Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Herr Franz-Josef Sickelmann, lädt die Träger öffentlicher Belange in der Region Weser-Ems zur Beteiligung an der Aktualisierung der Regionalen Handlungsstrategie Weser-Ems (RHS) ein.
Aufgrund der von der Landesregierung im Jahre 2014 in Gang gesetzten stärkeren Regionalisierung der Landesentwicklungs- und Strukturpolitik wurde in der Region Weser-Ems bereits eine Handlungsstrategie für den Zeitraum 2014 – 2020 erarbeitet.
Nach Ansicht des Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, hat sich die Strategie bisher bewährt, jedoch muss sie laufend überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
Als Gründe für eine Fortschreibung der Handlungsstrategie werden in dem Entwurf die regionalen Auswirkungen des Klimawandels, die vielfältigen Probleme im Gesamtsektor der Ernährungswirtschaft und Problemstellungen für die Energiewirtschaft genannt. Neu hinzu gekommen sind die Auswirkungen der Corona-Krise.
Aus den oben genannten Gründen hält die Region Weser-Ems es für geboten, die Regionale Handlungsstrategie (RHS) anzupassen und fortzuentwickeln.
Aktualisierung 2020
Zudem steht die EU-Förderung in Niedersachsen vor einer neuen Förderperiode 2021 – 2027. Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung hat eine Niedersächsische Regionale Innovationsstrategie für Intelligente Spezialisierung (RIS3) aufgestellt, die am 21.04.2020 vom Kabinett beschlossen wurde. Diese Strategie sowie die Entwicklungen in der Klimapolitik (Green Deal), die Herausforderungen für die Ernährungs- und Agrarwirtschaft, die zunehmende Bedeutung der sozialen Daseinsvorsorge und die aktuellen Herausforderungen der Corona-Krise, machen – so die Handlungsstrategie - die Überarbeitung der Regionalen Handlungsstrategie notwendig.
Folgende Punkte werden bisher in dem Strategie-Entwurf genannt:
1. Wiederbelebung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens mit und nach der Corona-Krise
2. Zukunftssicherung Bioökonomie u.a. durch nachhaltigen Ausgleich von Ökologie und Ökonomie
3. Zukunftssicherung der maritimen Wirtschaft u. a. durch nachhaltigen Ausgleich von Ökologie und Ökonomie
4. Zukunftssicherung der Energiewirtschaft
5. Stärkung und Zukunftssicherung der KMU-Struktur in allen Branchen wie z. B. Kunststoff, Logistik, Metall- und Maschinenbau, Luftfahrt, Gesundheitswirtschaft etc. in der Region
6. Zukunftssicherung Tourismus u. a. durch innovative Fortentwicklungen und durch Sicherung höchster Standards
7. Ansiedlung und Ausbau anwendungsorientierter Forschungsinstitute und gleichzeitige Stärkung und Professionalisierung des Wissenstransfers über projektspezifische Netzwerkbildung; Förderung der betrieblichen Innovation
8. Bedarfsgerechte Steigerung des Wissens- und Bildungsniveaus in der Region
9. Sicherstellung einer ausreichenden verkehrlichen und digitalen Infrastruktur im Ausgleich von Ökologie und Ökonomie, Förderung der CO2-reduzierten Mobilität
10. Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels, Senkung des CO2-Ausstoßes und Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und der Naturräume, Stärkung der Kreislaufwirtschaft
11. Innovative Bewältigung der sich aus dem demografischen Wandel und der ländlichen Struktur ergebenden Herausforderungen (Innovation in der Daseinsvorsorge)
12. Bestmögliche Integration von geflüchteten Menschen und von EU-Zuwanderern in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt
13. Ausbau und Modernisierung des kulturellen Erbes und von Kultureinrichtungen, auch zur Verbesserung der Energieeffizienz
Anregungen zum Entwurf können bis zum 11. September 2020 an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems gerichtet werden.
Der Verband wird eine Stellungnahme verfassen und Anregungen und Ergänzungen formulieren. Insofern bitten wir unsere in der Region Weser-Ems tätigen Mitgliedsunternehmen, uns etwaige Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge bis zum 4. September 2020 mitzuteilen.