Aufstellungsbeschluss Regionalplan Köln – noch ohne Teil Nichtenergetische Rohstoffe
Der Regionalrat Köln hat am 10.12.2021 einen neuen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln auf den Weg gebracht. Mit der Neuaufstellung soll der rechtswirksame Regionalplan mit den jeweiligen Teilabschnitten für die Regionen Köln (2001), Aachen (2003) und Bonn/Rhein-Sieg (2004) sowie dem Sachlichen Teilabschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz (2006 und 2010) künftig in einem räumlichen Gesamtplan zusammengefasst werden. Der Regionalplan formuliert die raumordnerischen Leitvorstellungen für die nächsten mindestens zwei Jahrzehnte im Regierungsbezirk Köln. Ziel der Neuaufstellung ist es, einen zukunftsweisenden, verlässlichen und erstmals gesamträumlichen raumordnungsrechtlichen Rahmen für die Zukunft des Regierungsbezirks zu bieten.
Der vorliegende Plan enthält ausdrücklich noch keine Festlegungen zum Bereich der Nichtenergetischen Rohstoffe. Das hierzu gehörende Verfahren für den sachlichen Teilplan „Nichtenergetische Rohstoffe“ wird parallel durchgeführt. Dieser Teilplan wird sich auf sämtliche Lockergesteine beziehen (Kies/Kiessand, Ton/Schluff sowie präquartäre Kiese und Sande). Damit wird auch der Sachliche Teilabschnitt „Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville“ mit Ergänzungen der Festlegungen zu den Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) um die BSAB zur Gewinnung von Weißem Quarzkies integriert. BSAB für den Abbau von Festgesteinen sollen in einem weiteren Verfahren festgelegt werden, sobald die dafür erforderlichen Datengrundlagen vorliegen. Nach aktueller Einschätzung wird für den Bereich der Festgesteine die Festlegung von Vorranggebieten (ohne Eignungswirkung) als ausreichend betrachtet (vgl. Textliche Festlegungen zur Neuaufstellung, Abschnitt 5.4, S. 165 f.). Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens für den Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe wurde vom Regionalrat am 13.03.2020 gefasst. Die Offenlage erfolgte zwischen dem 07.09.2020 und dem 09.11.2020. Derzeit läuft die Auswertung des Beteiligungsverfahrens. Informationen zu diesem Verfahren finden sich auf der Website der Bezirksregierung Köln unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/ueberarbeitung/teilplan_nichtenergetische_rohstoffe/index.html.
Schon hier wird jedoch festgelegt, dass bei einer etwaigen Überlagerung von Bereichen für Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) und BSAB der Grundwasser- und Gewässerschutz grundsätzlich Vorrang haben soll (vgl. Abschnitt 4.7.2, S. 121). Entsprechendes gilt bei einer Überlagerung von Überschwemmungsbereichen (ÜB) durch BSAB mit Blick auf den Hochwasserschutz (vgl. Abschnitt 4.7.3, S. 125). Die Rohstoffgewinnung ist dann nur zulässig, wenn auch die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Daneben finden sich hier auch bereits verschiedene Festlegungen für die Nutzung von Solarenergie (vgl. Abschnitt 5.2.3.3, S. 152 ff.). PV-Anlagen sollen demnach vorrangig u.a. auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden. Vorbelastete Standorte sind z. B. Konversions- bzw. Brachflächen, die unter anderem auf ehemals bergbaulich genutzten Standorten zu finden sind. Freiflächen-PV-Anlagen in der Regel ein Planerfordernis auf Ebene der kommunalen Bauleitplanung auslösen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss legte der Regionalrat die Grundlage für das formelle Beteiligungsverfahren, das im Februar des kommenden Jahres beginnen wird. Im Rahmen der Auslegung des Planentwurfs wird dann bis Ende August sowohl für Kommunen, Verbände und Institutionen als auch für Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit bestehen, sich in das Verfahren einzubringen. Im Vorfeld der Beteiligungsfrist wird die Bezirksregierung Köln frühzeitig und ausführlich informieren.
Nähere Informationen zum Aufstellungsbeschluss sind abrufbar unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_regionalrat/aufstellungsbeschluss/index.html