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Genehmigungen, Flächen & Regionalpläne

Reminder – Zweite Beteiligung Regionalplan Ruhr

Wie zuletzt mit Newsletter vom 21.01.2022 berichtet, hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr die Regionalplanungsbehörde mit Beschluss vom 17.12.2021 beauftragt, die zweite Beteiligung zum Regionalplan Ruhr durchzuführen (vgl. § 9 Abs. 3 ROG). Hintergrund ist, dass die Auswertung der im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen zu verschiedenen Änderungen am Entwurf des Regionalplans Ruhr geführt haben.

Der geänderte Planentwurf, die angepasste Begründung und der erweiterte Umweltbericht sind zwischenzeitlich erneut ausgelegt worden und bis einschließlich 29.04.2022 unter anderem online unter www.regionalplanung.rvr.ruhr abrufbar. Im selben Zeitraum läuft auch die Stellungnahmefrist.

Der RVR bittet darum, etwaige Anregungen, Bedenken und Hinweise bzgl. des Planentwurfs und bzgl. des Umweltberichts auf die im Vergleich zum Erarbeitungsbeschluss vom 06.07.2018 geänderten Teile zu beschränken.

Um die Änderungen des Regionalplans Ruhr im überarbeiteten Entwurf nachvollziehen zu können, wurden für die textlichen Festlegungen mit ihren Erläuterungen (A1) sog. „Änderungssynopsen“ (A2) erstellt, die den ursprünglichen Formulierungen (Planungsstand zum Erarbeitungsbeschluss 2018) den überarbeiteten Wortlaut gegenüberstellen.

Die zeichnerischen Festlegungen (B1) sind derart aufbereitet, dass sowohl die entfallenen Festlegungen (B2) kenntlich gemacht als auch die Neufestlegungen (B2) im bekannten Format mehrerer Blattschnitte hervorgehoben werden.

Änderungen an den Erläuterungskarten (C1 und C2) können dort den jeweiligen Vorblättern entnommen werden. Der Umweltbericht (G und H) wurde direkt im Änderungsmodus erstellt.

Die Änderungen an der Begründung (E, F1, F2 und F3) sind derart umfassend, dass sie nicht als solche kenntlich gemacht werden konnten. Daher wird die Begründung in ihrem vollständigen Umfang in die zweite Beteiligung gegeben.

Es ist möglich, zum Planentwurf direkt Stellung zu beziehen. Wie berichtet, wird sich auch vero mit einer eigenen Stellungnahme erneut zum Planentwurf positionieren. Wir erinnern freundlich an die Möglichkeit, auf einzelne Punkte hinzuweisen. Etwaige Anmerkungen und Einschätzungen zu den vorgeschlagenen Änderungen bitten wir, bis zum Karfreitag, 15.04.2022 an schulte-wrede@baustoffverbaende.de zu übersenden.