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Genehmigungen, Flächen & Regionalpläne

Regionalrat Arnsberg folgt der Vorlage der Regionalplanung

Infolge der Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) bestand auch für die Bezirksregierung Arnsberg die Notwendigkeit sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Bereiche für den Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen (BSAB) zukünftig weiterhin als Vorranggebiete mit Eignungswirkung ausgewiesen werden sollen. Das Ziel 9.2-1 des geänderten LEP überlässt dem Regionalrat der jeweiligen Planungsregion die Entscheidung darüber, welchen Rechtscharakter BSAB in Zukunft besitzen sollen.

Die Regionalplanung hatte hierzu einen Beschlussvorschlag erarbeitet, der sich für den in Aufstellung befindlichen räumlichen Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein für die Beibehaltung der Ausweisung von Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten ausspricht. Des Weiteren wurde die zusätzliche Festlegung von Reservegebieten vorgeschlagen.

Der Regionalrat ist in seiner Sitzung vom 12. Dezember in beiden Punkten dem Beschlussvorschlag der Regionalplanung gefolgt.