PGRN - Umwelt-Vorprüfung bestätigt Einwendungen des Verbandes
In der erneuten Offenlage der zweiten Teilfortschreibung des ROP 2014 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung und -struktur sowie für das Sachgebiet Rohstoffsicherung, wurden ärgerlicherweise Vorranggebiete für den kurz- bis mittelfristigen Rohstoffabbau zu Vorbehaltsgebieten zurückgestuft, da sie an Natura 2000-Gebiete angrenzen.
Der Verband hat diesem Vorgehen in seiner Stellungnahme vom 14. Oktober 2019 entschieden widersprochen. Die Planungsgemeinschaft hat die Einwendungen ernst genommen und für die betroffenen Gebiete eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung durchgeführt. Diese bestätigte die vorherige Ausweisung als Vorranggebiete in drei Fällen. Die vorgenommenen Rückstufungen zu Vorbehaltsgebieten müssen nun in drei von vier Fällen rückgängig gemacht werden.
Die Regionalvertretung hat in Ihrer Sitzung am 20. Juni 2020 die Rückstufung bereits beschlossen.