Region Hannover: 5. Änderung des RROP zur Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung
Die Änderung des RROP 2016 ist erforderlich, da das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 5. März 2019, die Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung (Konzentrationsplanung) für ungültig erklärt hat. Die Träger der Regionalplanung haben entsprechend der Vorgabe des LROP 2017, für die Nutzung von Windenergie geeignete Standorte zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen.
Dazu soll die beschreibende und die zeichnerische Darstellung in Teilen geändert und Vorranggebiete Windenergienutzung – ohne Wirkung von Eignungsgebieten, das heißt ohne Ausschluss der Windenergienutzung außerhalb der Vorranggebiete Windenergienutzung, festgelegt werden.
Beteiligung zu den allgemeinen Planungsabsichten:
Die Region Hannover fordert die Träger öffentlicher Belange auf, frühzeitig Aufschluss durch Hinweise und Anregungen sowie Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, soweit diese für die Erarbeitung des Entwurfs des 5. Änderungsverfahrens des RROP 2016 relevant sein können und so an der Änderung mitzuwirken.
Der Verband fordert seine in der Region Hannover tätigen Mitgliedsunternehmen auf, zu prüfen, ob relevante Planungen oder Absichten vorliegen und insofern eine Betroffenheit bestehen könnte.
Sofern dies der Fall ist, können uns Anregungen oder Hinweise zur vorgesehenen Änderung des RROP Hannover bitte bis spätestens 18.09.2020 mitgeteilt werden, damit wir diese in unsere Stellungnahme aufnehmen und rechtzeitig vor Ablauf der Stellungnahmefrist (25.09.2020) absenden können.