Durch Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wurde der sachliche Teilabschnitt Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2013 für den Landkreis Stade für unwirksam erklärt.
In seiner Sitzung am 18.12.2017 hat der Kreistag des Landkreises Stade entschieden, den sachlichen Teilabschnitt Windenergie neu aufzustellen und hat hierzu die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten für die 1. Änderung des RROP beschlossen. Im Jahr 2019 fand das Beteiligungsverfahren zum ersten Entwurf (2019) statt. Stellungnahmen konnten hier bis zum 01.07.2019 eingereicht werden. Der Kreisausschuss des Landkreises Stade hat am 26.04.2021 den zweiten Entwurf (2021) zur 1. Änderung des RROP 2013 als Grundlage zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Der Entwurf und die weiteren Unterlagen sind:
1. Hauptdokument:
a. Satzungstext (roter Seitenrand)
b. Vorbemerkungen (roter Seitenrand)
c. Beschreibende Darstellung (roter Seitenrand)
d. Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:50.000 (Einzelkarten je Vorrang- / Eignungsgebiet Windenergienutzung) inkl. Übersichtskarte im Maßstab 1:200:000 (roter Seitenrand)
e. Begründung (gelber Seitenrand)
f. Umweltbericht (grüner Seitenrand)
2. Anlagenband zu Ziffer 01 (Anlagen zur Begründung des Hauptdokumentes; die gebietsbezogene Umweltprüfung ist in den Gebietsblättern in Anhang I dargestellt)
Sie haben nunmehr Gelegenheit, zu den o. g. Unterlagen Stellung zu nehmen. Eine Bereitstellung der genannten Unterlagen erfolgt auf der Internetseite des Landkreises Stade unter: Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2013 - Windenergie | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)
Auf Anforderung kann der Entwurf auch in gedruckter Form übersandt werden.
Bis zum 26.07.2021 können Stellungnahmen an rrop@landkreis-stade.de oder per Post an Landkreis Stade, Planungsamt, Am Sande 2, 21682 Stade, eingereicht werden. Anhänge sind im PDF-Format zu übersenden.
Mit Ablauf der o. a. Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 5 NROG). Zu den eingebrachten Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 4 NROG ein Erörterungstermin stattfinden.