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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz bei der Rückstellungsbewertung: Revision als unbegründet zurückgewiesen!

Von erheblicher Bedeutung für Unternehmen unserer Industrie ist die Möglichkeit zur Bildung von angemessenen Rekultivierungsrückstellungen in der Steuerbilanz.

Durch die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien vom März 2013 ist eine Abzinsung der Rekultivierungsrückstellungen auf den niedrigeren Ansatz in der Handelsbilanz vorgesehen. Als Übergangsregelung ist eine stufenweise Auflösung über 15 Jahre möglich. Da diese Reglung der Erklärung des Gesetzgebers widerspricht, durch das BilMoG keine steuerlichen Wirkungen zu entfalten, hatte ein Steine-Erden-Unternehmen den Klageweg beschritten. Die Klage des Unternehmens war mittlerweile beim BFH anhängig.

Leider haben wir in dieser Sache soeben erfahren, dass der XI. Senat des BFH die Revision als unbegründet zurückgewiesen hat.