BFH-Urteil zur Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz bei der Rückstellungsbewertung
Ende des vergangenen Jahres haben wir Sie bereits darüber unterrichtet, dass der BFH die Klage eines Steine-Erden-Unternehmens zur Frage der Maßgeblichkeit der Handelsbilanzwerte für die Steuerbilanz bei der Rückstellungsbewertung zurückgewiesen und sich damit hinter die Argumentation der Finanzverwaltung gestellt hat.
Das Urteil ist nunmehr veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=43821
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) von 2009, auf das der handelsbilanzielle Rückstellungsansatz als Obergrenze auch für die Steuerbilanz zurückgeht, sollte gerade keine steuerliche Wirkung entfalten. Letztlich wurden so steuerliche Sonderregelungen, wie die Nichtabzinsung von Rückstellungen für Rekultivierungsleistungen (BMF-Schreiben vom 09.12.1999), „durch die Hintertür“ abgeschafft.
Die BFH-Entscheidung hat u. a. für die laufenden Jahresabschlussarbeiten unserer Unternehmen eine hohe Relevanz. Unser Kooperationspartner Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird daher eine umfassende Bewertung des Urteils vornehmen, die wir Ihnen unverzüglich weiterreichen werden.