2. Abgrabungskonferenz und dessen Nachgang
Am 6. Oktober 2021 fand die 2. Abgrabungskonferenz zum Regionalplan Ruhr in hybrider Form statt. Moderator, Gastredner und wenige Politiker waren in Präsenz und ca. 150 Teilnehmer online anwesend.
Die Präsentation finden Sie unter: https://www.rvr.ruhr/service/abgrabungskonferenz/
Wesentliche Bestandteile der Sitzung waren:
a) Darstellung der Prozesse von M. Bongartz (RVR).
b) Vorgehensweise der Ermittlung der Abgrabungsbereiche von P. Hebestreit (RVR) und durch Anwesenheit unterstützt durch I. Schäfer (GD NRW).
c) Vorstellung gelungener Beispiele von J. Tarter (Teunesen) aus den Niederlanden und I. Stapperfenne (Stadt Haltern) vom Silbersee II bei Haltern.
d) Entwicklungsmöglichkeiten für Abgrabungsbereiche von Frau Dr. A. Renz (Landesplanung).
Die Bürgerinitiativen waren scheinbar nicht vertreten. Es ist aus Datenschutzgründen nicht klar, wer online teilgenommen hat, aber bezüglich der Fragen über die Chatfunktion waren keine Meldungen diesbezüglich vorgetragen worden.
Besondere Beachtung wird der Beitrag von Frau Dr. Renz bekommen haben, da sie Perspektiven aufzeichnete, um für Abgrabungen in Zukunft durch größere Zustimmung mehr Akzeptanz zu erzeugen. Vorgehensweise sind die s. g. „integrierten Projekte“. Ähnlich dem Ansatz von Teunesen in den Niederlanden (wie in den Beispielen dargestellt), nur mit deutschem Planungsrecht.
Frau Dr. Renz will nun mit den Planern der betroffenen Kommunen am Niederrhein diesen Weg thematisieren und dafür werben.
Des Weiteren stellte sich die Frage nach der Anrechenbarkeit von Recyclingmaterial auf die Auswertung des Geologischen Dienstes, des s. g. Abgrabungsmonitors.
Dies wurde im Planungsausschuss am 17.11.2021 von Herrn Schäfer vorgetragen.
S. A. https://rvr-online.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=52210100482
Zusammengefasst ist zu berichten, dass es keine unmittelbare Anrechenbarkeit gibt. Mittelbar hat der Einsatz von Recyclingmaterial jedoch einen Einfluss.
These: je mehr Recyclingmaterial den Primärrohstoff ersetzt, umso länger reichen die ausgewiesenen Flächen.
Der Planungsausschuss hatte auch den Beschluss der Offenlage wegen Beratungsbedarf in den Verbandsausschuss (06.12.21) vertagt. Der Planungsausschuss empfahl der Verbandsversammlung jedoch als politisches Signal, die Offenlage des Regionalplanens am 17.12.2021 zu beschließen.