Gemeinsame Informationsveranstaltung Regionalplan Ruhr - vero und RVR
Im Rahmen einer gemeinsamen Hybrid-Konferenz (am 30.11.2021) von vero und dem Regionalverband Ruhr (RVR) wurde über den aktuellen Entwurf des Regionalplans Ruhr diskutiert.
Hierzu informierten die RVR-Vertreter zunächst umfassend über den Sachstand. Es erfolgte ein Überblick über das bisherige Verfahren, insbesondere über die durchgeführte Beteiligung und den Umgang mit den in diesem Zusammenhang eingegangenen Hinweisen und Stellungnahmen (u.a. des vero und der rohstoffgewinnenden Unternehmen).
Im Anschluss wurden vor allem die zwischenzeitlichen Überarbeitungen unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) und des Rohstoffgeologischen Fachbeitrags des Geologischen Diensts (GD) dargelegt. Die Methodik und die daraus folgenden Abwägungsschritte zur konkreten Flächenermittlung und anschließenden räumlichen Festlegung wurden ausführlich erläutert, um sodann im Einzelnen die im Rahmen des 2. Entwurfs konkret erfolgten Änderungen vorzustellen (geänderte, neue und entfallene Abgrabungsbereiche).
Hierbei sind aus Sicht der rohstoffgewinnenden Unternehmen einige positive Entwicklungen festzustellen. Unter anderem hat sich gegenüber dem 1. Entwurf die Gesamtfläche der vorgesehenen Abgrabungsbereiche vergrößert. Daneben sollen verschiedene Einzelregelungen zukünftig die Flexibilität im Fachverfahren erhöhen. Dies betrifft z.B. den Wegfall des vorher vorgesehenen 300-m-Puffers zu Ortsrandlagen sowie die Reduzierung der notwendigen Mindestmächtigkeit von 20 m auf 15 m.
In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere die Verbindlichkeit der Festlegungen, die Nachfolgenutzung sowie die sog. Integrierten Projekte besprochen. Diese Aspekte werden voraussichtlich zukünftig an Gewicht gewinnen, um etwaigen Akzeptanzproblemen und Widerständen vor Ort positiv entgegenwirken zu können. Diskutiert wurde hier vor allem, wie bereits auf raumplanerischer Ebene möglichst verbindliche Vorgaben getroffen werden können. Hingewiesen wurde auch auf die verschiedenen bereits bestehenden Beispiele, wo das gemeinsame Vorgehen von Landesplanung, Fachbehörden, Kommunen und Unternehmen zu positiven Entwicklungen des Raumes geführt habe. Daher enthalte das Instrument hohe (städte-)planerische Potenziale. Allerdings sei der Zeitfaktor kritisch, weshalb es sich empfehlen würde, möglichst frühzeitig mit einer entsprechenden Konzeptionierung zu beginnen. Hierbei wurde auch auf die Möglichkeit hingewiesen, etwaige konkrete Fragestellungen unter Verbandsbeteiligung zu moderieren.
Thematisiert wurden daneben auch die Folgen der vorgesehenen Änderungen im Hinblick auf die Sicherstellung einer regionalen Rohstoffversorgung, insbesondere unter Klimaschutzaspekten. Hier gelte es, auch zukünftig weite Transportstrecken zu vermeiden.
Bezüglich der möglichen Beendigung der Braunkohlenplanung und der damit verbundenen Vorfeldgewinnung wurde darauf hingewiesen, dass ein dort ggf. entstehender Wegfall an Material durch eine gesteigerte Förderung in anderen Gebieten kompensiert werden müsse. Mit Blick auf die im LEP enthaltene Vorgabe zur Sicherstellung der notwendigen Versorgungszeiträume bestünden auf regionalplanerischer Ebene aber auch ausdrücklich die Möglichkeiten, die bestehenden Planungen entsprechend weiterzuentwickeln und im Rahmen von Regionalplanänderungen ggf. weitere Gebiete auszuweisen.
Zum weiteren Zeitplan: voraussichtlich wird ab Januar 2022 eine erneute Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu den geänderten Inhalten des Planentwurfs durchgeführt werden. vero wird sich hier mit einer weiteren eigenen Stellungnahme in die Debatte einbringen. Wir bitten Sie daher, uns Ihre Einschätzungen und Anregungen bis zum 17. Januar 2022 unter schulte-wrede@baustoffverbaende.de zukommen zu lassen.

