Niedersachsen will sich für den Schutz betrieblicher Geologiedaten einsetzen
Da am gleichen Tag ein Antrag der Regierungsfraktionen an den Bundesrat zum Entwurf des Geologiedaten-Gesetzes (GeolDG) auf der Tagesordnung stand, hat der Verband vorab die letzte Gelegenheit genutzt, nochmals auf die Wichtigkeit des Schutzes betrieblicher Geologiedaten hinzuwiesen, da diese teilweise Betriebsgeheimnisse darstellen, die im Zuge der Suche nach einem atomaren Endlager aus Sicht der Rohstoffindustrie nicht veröffentlicht werden sollen, was im Gesetzesentwurf vorgesehen ist. Obwohl der Antrag der Regierungsfraktion durchaus vorsieht, Geologiedaten zur Endlagersuche zur Verfügung zu stellen, teilte das Wirtschaftsministerium, welches über die Bedenken unserer Branche bereits durch uns im Vorfeld unterrichtet wurde, mit, dass es seitens der Landesregierung vorgesehen sei, im Bundesrat die diesbezüglich eingebrachten Vorschläge des Landes Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Diese Vorschläge sehen vor, dass aufgrund der Tatsache, dass betrieblich wichtige Geologiedaten erst ab einer bestimmten Tiefe für die Endlagersuche relevant sind, dass Daten oberhalb einer solchen Tiefe von einer Veröffentlichung ausgenommen werden sollen. Dieser Regelungsvorschlag entstammt intensiver Abstimmungsarbeit mehrerer Verbände (u. a. BBS, BDI, BKRI, MIRO, vero, VSE) mit den Vertretern des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums, Abteilung Bergbau. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium nahm daher unsere diesbezüglichen Hinweise auf und versprach, unsere Bedenken auf der Sitzung des Wirtschaftsausschusses, der sich mit dem Gesetz noch am gleichen Tage befasste, nochmals besonders hervorzuheben.
Thematisiert wurden zudem erneut die zu langen Genehmigungsverfahren und die Situation der Branche im Hinblick auf die niedersachsenweit knappen genehmigten Rohstoffvorräte. Da der Verband die Themen vorab dem MW bekannt gegeben hatte, war neben dem Ansprechpartner des Wirtschaftsministeriums auch eine Mitarbeiterin des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover bei dem Gespräch anwesend. Sie kannte die von uns aufgezeigten Probleme aus der Genehmigungspraxis sehr genau und nahm sich im Anschluss an den offiziellen Termin die Zeit, die vom Verband erstellten Vorschläge zur Verbesserung der Dauer von Genehmigungsverfahren aus Sicht der Genehmigungsbehörde zu kommentieren. Dabei wurde deutlich, dass die Qualität und die Plausibilität der Antragsunterlagen einen ganz wesentlichen Faktor darstellen, der zu Verzögerungen führen kann, sofern die Unterlagen nicht die notwendige Qualität aufweisen.
Die CO2-Bepreisung, die in der Branche zu erheblichen Kostensteigerungen führt, da kurzfristig nahezu keine konkreten Möglichkeiten bestehen, den CO2-Ausstoß zu vermindern, war ein weiteres Thema. Als eine mittel- bis langfristige Lösungsmöglichkeit verwies der Verband auf eine stärkere Fokussierung hin zu einer regionalen Rohstoffversorgung, um letztlich Transportwege zu verringern. Unser Hinweis auf den möglichen Einsatz von schwimmenden Solaranlagen, fand Zustimmung beim Wirtschaftsministerium, das diesen Vorschlag in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses einbringen will.
Unterstützung vom Wirtschaftsministerium kann der Verband zudem beim Thema kostenintensiver Voruntersuchungen archäologischer Bodendenkmäler erwarten, da durch solche Untersuchungen rasch die Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Rohstoffgewinnungsvorhaben überschritten wird. Dazu ist von Seiten des Verbandes vorgesehen, das Gespräch mit dem für Bodendenkmalschutz zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Kultur aufzunehmen.