Kabinett beschließt Landesentwicklungsplan
Am 17. Dezember 2021 tritt die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans in Kraft. Das hat das Schleswig-Holsteinische Landeskabinett beschlossen.
Der neue Plan löst den bisherigen aus 2010 ab. Seine Festlegungen, die sogenannten Ziele und Grundsätze der Raumordnung, schaffen wichtige Voraussetzungen, damit sich Schleswig-Holstein nachhaltig entwickeln kann. Ökonomische, ökologische und soziale Belange stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander.
Das Kapitel zur Rohstoffsicherung findet sich auf den Seiten 275-292 der Fortschreibung 2021.
Ebenfalls stellen wir Ihnen die zusammengefasste Erklärung des Umweltberichtes zur Verfügung.