Jüngste Unwetterereignisse – Soforthilfen NRW – auch für Unternehmen
In NRW ist nach unseren Informationen ein Soforthilfeprogramm aufgelegt worden, das auch für Unternehmen gilt.
Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.
Weitere Einzelheiten sind über folgenden Link einsehbar: https://www.land.nrw/soforthilfe