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Tarif & Arbeitsrecht

Beton-Fertigbauteile: a-vero-Mitgliedschaft kann Sozialkassen-Beiträge (SOKA-Bau) sparen

Ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag besagt – stark zusammengefasst –, dass Hersteller von Fertigbauteilen unter Umständen hohe Sozialkassenbeiträge (Stichwort „SOKA Bau“) zahlen müssen, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Unsere Experten für Tarifrecht haben in einem seit 2017 rechtskräftigen Urteil erfolgreich erstritten, dass ein Betonfertiggaragen herstellendes Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, das in a-vero Mitglied ist, keine Sozialkassenbeiträge an die SOKA Bau zahlen muss. Diese Beiträge sind deutlich höher als bei Unternehmen, die bei a-vero tarifgebunden sind.

Wussten Sie, dass – abhängig von den Einzelfallumständen – eine solche unternehmerische Tätigkeit zum Beispiel vorliegen kann, wenn ein Hersteller einer Betonfertiggarage – die als Fertigteil in diesem Sinne gilt – diese anliefert und sie am „endgültigen“ Standort aufstellt oder eventuell auch dann vorliegen könnte, wenn das herstellende Unternehmen den Transport und das Aufstellen noch nicht einmal selbst vornimmt, sondern hierzu externe Drittfirmen nach Weisung des Herstellers einsetzt? Ähnliche Konstellationen können sich für viele Hersteller von Beton-Fertigteilen ergeben.

Wenn Sie an einer a-vero-Mitgliedschaft interessiert sind und prüfen lassen wollen, ob die SOKA-Bau-Rechtsprechung auch für Ihr Unternehmen relevant ist, wenden Sie sich bitte an Hendrik Wiehe, E-Mail: wiehe@baustoffverbaende.de