Entwurf eines Erlasses in Schleswig-Holstein zu den Grundsätzen zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich
Die Landesregierung Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien verstärkt auszubauen. In dem Rahmen ist auch der deutliche Ausbau der Photovoltaik- sowohl Gebäude- als auch Freiflächen-Solaranlagen vorgesehen. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Solar-Freiflächen-Projekte schon deutlich zugenommen, zumal die Anlagen nicht nur im Rahmen der EEG-Regelungen, sondern auch außerhalb der EEG-Flächenkulisse ohne gesonderte Förderung sich als wirtschaftlich tragfähig darstellen.
Die Zulassung von PV-Freiflächenanlagen bedingt der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan, da Solar-Freiflächenanlagen bauplanungsrechtlich nicht privilegiert zulässig sind. Der Erlass soll die zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen (landesplanerische, bauplanungs- und fachrechtliche Erfordernisse) und die berührten Fachbelange identifizieren und Planungsempfehlungen zu einer freiflächen- und ressourcenschonenden Ausgestaltung der PV-Freiflächen-Anlagen geben und damit insbesondere eine Hilfestellung für die planenden Gemeinden, aber auch für die Kreise, Investoren und Projektentwickler darstellen.
Die Verbands- und Trägerbeteiligung ist eingeleitet. Hinweise und Anregungen können bis zum 19. März 2021 über die Emailadresse bauleitplanung@im.landsh.de eingebracht werden.