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Umweltschutz

2. Stakeholderkonferenz zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Unter der Leitung von Herrn Lieberoth-Leden (Abteilungsleiter Umweltministerium NRW) waren die Umsetzung der LAWA-Beschlüsse und die Grundsätze der Maßnahmenplanung Schwerpunkt der Konferenz.

Wir hatten bereits mehrfach über das Thema WRRL berichtet. Durch die WRRL verpflichtet die EU- Kommission ihre Mitgliedstaaten, alle Gewässer sowohl in einen guten ökologischen als auch in einen guten chemischen Zustand zu bringen. Dieses Ziel soll bis spätestens 2027 erreicht werden.

In den momentanen Vorarbeiten für den 3. Bewirtschaftungsplan werden die Maßnahmen für den Zeitraum 2022-2027 festgesetzt.  Als größtes Problem stellt sich nach den Aussagen des Umweltministeriums (MULNV) die flächendeckende Erreichung der in der WRRL beschriebenen Ziele bis zum Jahr 2027 dar. Man kann bereits jetzt erkennen, dass der flächendeckende gute Zustand der Gewässer bis 2027 nicht zu erreichen ist. Das Ziel des Ministeriums ist es nun, unter Beibehaltung des Ambitionsniveaus, eine tragfähige Zeitplanung zu erarbeiten. An der sog. „Vollplanung“, d. h. der Festsetzung aller zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen, wird festgehalten. Allerdings soll für die in Rede stehende Zeitplanung maßgeblich sein, ob die Maßnahmen bis 2027 „ergriffen“ worden sind. Das wäre bereits bei „laufenden“ Maßnahmen der Fall und nicht ausschließlich bei denen, die bereits „abgeschlossen“ sind. Diese Vorgehensweise ist Kernpunkt des sog. Transparenzansatzes der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Ob der vorgenannte Ansatz von der EU-Kommission akzeptiert wird ist offen.

Der Entwurf eines 3. Bewirtschaftungsplans wird spätestens für den 22. Dezember 2020 erwartet. Hieran wird sich dann eine 6-monatige Stellungnahmefrist anschließen.

Die Veranstaltungsunterlagen können Sie in Kürze unter www.flussgebiete.nrw.de abrufen.