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Tarif & Arbeitsrecht

Tarife für das Betonsteingewerbe NRW – Allgemeinverbindlicherklärungen

Im Rahmen des vero-Newsletters vom 10.01.2020 hatten wir über die Änderungen hinsichtlich der Tarifverträge bezüglich der tariflichen Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Nordwestdeutschlands einschließlich des Umstandes informiert, dass die Allgemeinverbindlicherklärung beantragt wurde.

Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Anträgen entsprochen; die entsprechenden Allgemeinverbindlicherklärungen des BMAS bezüglich der entsprechenden Tarifwerke liegen inzwischen vor.

Gerne steht Ihnen Hendrik Wiehe für Fragen und Ergänzungen zur Verfügung.

Tel.: 0203 99239-26; wiehe@baustoffverbaende.de