Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2020/1 veröf-fentlicht
Das Deutsche Institut für Bautechnik hat im Januar 2021 die aktualisierte Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2020/1 veröffentlicht, die die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen ergänzen. Das 340 Seiten starke Papier ist wie bisher in die vier Abschnitte A bis D unterteilt. Teil A dient der Konkretisierung der Grundanforderungen an Bauwerke. Hier wird u. a. auf Anhang 10 „Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG)“ verwiesen, der die Obergrenzen für die Eluatkonzentration und die Feststoffgehalte von rezyklierten Gesteinskörnungen (inhaltsgleich mit DIN 4226-101:2017) und industriellen Nebenprodukten enthält. Teil B enthält Ergänzungen der Grundanforderungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen. Teil C umfasst die Regelungen zur Leistung von nicht harmonisierten Bauprodukten sowie von Bauprodukten und Bauarten, für die ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis vorgesehen ist. Teil D enthält eine nicht abschließende Liste von Bauprodukten, für die kein Verwendbarkeitsnachweis notwendig ist. Darüber hinaus enthält Teil D Regelungen zu freiwilligen Herstellerangaben in Bezug auf wesentliche Merkmale harmonisierter Bauprodukte, die nicht von der CE-Kennzeichnung der zugrundeliegenden technischen Spezifikation erfasst sind.
Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen dient lediglich als Vorlage. Rechtsverbindlich sind allein die in den Bundesländern eingeführten Technischen Baubestimmungen. Das unterschiedliche Tempo der Bundesländer bei der Umsetzung manifestiert sich dabei in einem bundesweiten Flickenteppich aus MVV TB 2017/1, MVV TB 2019/1 und MVV TB 2020/1.
Die MVV TB 2020/1 und der jeweils aktuelle Stand der Umsetzung in den Bundesländern sind auf der Homepage des DIBt unter folgendem Link abrufbar: https://www.dibt.de/de/wir-bieten/technische-baubestimmungen