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Technische Regelwerke

Neue Technische Lieferbedingungen für Wasserbausteine

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Juli die „Technische(n) Lieferbedingungen für Wasserbausteine (TLW)“ in der Ausgabe 2022 veröffentlicht. Die TLW 2022 ersetzen die TLW aus dem Jahr 2003. Der MIRO hatte den Entwurf im Rahmen des Gelbdruckverfahrens vorab kommentiert, die Hinweise wurden in der finalen Fassung überwiegend berücksichtigt. Die Anforderungen sind im Wesentlichen gleichgeblieben.

Neben normativen Aktualisierungen und redaktionellen Änderungen werden insbesondere konkrete Prüfhäufigkeiten im Rahmen von Kontrollprüfungen eingeführt. Des Weiteren werden die Überwachungs- und Zutrittsrechte des Auftraggebers sowie das Recht auf Einsichtnahme in Unterlagen auf Nachunternehmer und Herstell-/Lieferwerken ausgeweitet. Darüber hinaus gelten für die Rohdichte und die Wasseraufnahme nun Anforderungen „nach Vertragsunterlage“. Dazu ist anzumerken, dass Vertragsgrundlage der Bauvertrag ist. Für die Ausschreibung gilt das eingereichte Leistungsverzeichnis. Der dort angegebene Mindestwert für die erforderliche Rohdichte ergibt sich – wie bisher – in der Regel aus der Bemessung. Sollten für die Rohdichte oder die Wasseraufnahme keine Anforderungen bestehen, sind für diese Werte auch keine Angaben in der Leistungserklärung erforderlich.

Die TLW, Ausgabe 2022, finden Sie auch auf der Webseite des Infozentrums Wasserbau – WSV (IZW-WSV) unter https://izw.baw.de/wsv/planen-bauen/tr-w zum kostenlosen Download.