DBS 918 061 Gleisschotter – Fassung August 2021
Die DB Netz AG hat kurzfristig mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 01.08.2021 der DBS 918 061 „Technische Lieferbedingungen Gleisschotter“ in der Fassung August 2021 in Kraft gesetzt wird. Der DBS ersetzt die Ausgabe April 2020.
Die wesentliche Änderung betrifft den Gehalt an Feinanteilen. Bislang war gemäß Ril 820.2010 in Tunneln gewaschener Schotter zu verwenden. Zukünftig kann ungewaschener Schotter verwendet werden, wenn die Einhaltung der Anforderung an die Feinanteile (Feinstkorn-Kategorie A mit max. 0,5 M. -% < 0,063 mm, gemäß Tabelle 3, DIN EN 13450) nachgewiesen wird. Die Anforderung selbst ist unverändert. Weitere Änderungen des DBS sind ausschließlich redaktioneller Art.
Für bestehende Verträge nach dem alten DBS gelten die Grundsätze des Bestandschutzes.
Der neue DBS kann kostenfrei über das Mediendienste Portal der DB AG bezogen werden.